§ 18.  Berlin-Klausel.

Dieses  Gesetz  gilt  nach  Maßgabe  des   §   13   Abs.   1   des   Dritten
Überleitungsgesetzes  auch  im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die aufgrund
dieses Gesetzes erlassen werden, gelten nach Maßgabe des §  14  des  Dritten
Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.



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